Nachdem kurz vor Weihnachten der S.A.F.E. e.V. bereits eine Nichtigkeitsklage zum Compleo Patent EP 2 532 368 B1 beim Patentgericht München eingereicht hat, wurde am 25.01. auch zum zweiten Patent EP 2755846B1 eine Nichtigkeitsklage zur Klärung der Rechtsbeständigkeit eingereicht.